Rente mit 63 – das sind die Fakten

by admin
Rente mit 63 – das sind die Fakten

Seit dem 1. Juli 2014 ist sie da: die Rente mit 63 Jahren. Die Einführung dieser Regelung war ein Hauptpunkt der politischen Agenda der SPD und nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, der CDU, ist die neue Rentenoption nun für Bürger nutzbar. Doch beim genaueren Hinschauen auf die Ausgestaltung der Änderung im Rentenrecht wird schnell klar, dass die Rente mit 63 Jahren nur für einen sehr kleinen Kreis an Personen möglich ist. Der-GeldBlog.de zeigt im folgenden Text die wichtigsten Details der Neuregelung für Sie auf.

Rente mit 63 Jahren, aber …

Durch die Neufassung des Rentenrechts können Personen, die mindestens 63 Jahre alt sind und wenigstens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben sowie bisher keine Altersrente beziehen, fortab ohne Abzüge früher in Rente gehen. So wird die neue Regelung zumindest von der Politik verkauft. Besonders Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles von der SPD sonnt sich derzeit im Glanz ihres vermeintlichen Coups, den sie gegen den harten Widerstand der CDU durchgesetzt hat. Doch so schön die Rente mit 63 klingt, an der grundsätzlich weiterhin verfolgten Erhöhung des Renteneintrittsalters für Arbeitnehmer ändert die Gesetzesnovelle wenig. Denn abschlagsfrei können nur Personen in Rente gehen, die zwischen dem 1. Juli 1951 und Ende des Jahres 1952 geboren sind. Wer also ab dem Jahr 1953 auf die Welt kam, muss sich mit fortschreitendem Geburtsdatum gedulden. So greift wie auch bei der herkömmlichen Verrentung bei der Regelung für langjährig Versicherte die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Der Gesetzgeber sieht hierbei eine Verlängerung bis zur Rentenberechtigung von jeweils zwei Monaten pro Jahr vor. Dies bedeutet, dass beispielsweise Personen, die 1954 geboren wurden und alle genannten Kriterien erfüllen, erst mit 63 Jahren und vier Monaten in den Genuss einer abschlagsfreien Rentenzahlung kommen. Für alle Beitragszahler ab dem Geburtsjahr 1964 ergibt sich somit bereits wieder eine Verrentung, die frühestens ab 65 Jahre in Anspruch genommen werden kann.

Was wird angerechnet und was nicht?

Zur Berechnung für den früheren Rentenerhalt werden unter anderem die Zeiten hinzugezählt, in denen die Person Pflichtbeiträge im Rahmen einer Beschäftigung in die Rentenkasse eingezahlt hat und Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht. Ebenfalls erfolgt eine Anrechnung von Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde. Allerdings ist zu beachten, dass Zeitperioden, in denen Arbeitslosenhilfe oder ALG II bezogen wurde, nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls wichtig ist, dass Zeiten einer Arbeitslosigkeit, die ab zwei Jahre vor dem Bezug der Rentenzahlung vorlag, nur angerechnet werden, wenn die Arbeitslosigkeit aufgrund einer Insolvenz oder vollständigen Aufgabe der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers resultiert. Der letztgenannte Punkt ist besonders strittig und dürfte wohl in absehbarer Zeit die Sozialgerichte sowie anschließend das Bundesverfassungsgericht beschäftigen, da er eventuell den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz verletzt. Immerhin würden Personen, die in diesem Zeitraum beispielsweise eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, durch diese Regelung benachteiligt.

Nur begrenzte Zuverdienstmöglichkeit

Stellt der Rentner beim Blick auf die eigenen Finanzen fest, dass der Rentenbezug für die eigenen Bedürfnisse zu gering ausfällt, kann er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur in einer begrenzten Form hinzuverdienen. So ist ein kleinerer 450-Euro-Job zwar erlaubt, doch bei einem höheren Nebenverdienst muss der Rentner mit Abzügen rechnen. Erst nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze, also spätestens ab 67 Jahre, ist ein nicht begrenzter Hinzuverdienst möglich.

Fazit

Die neue Rentenregelung für langjährig Versicherte kommt nur einem kleinen Personenkreis zugute. Für die meisten Arbeitnehmer ändert sich durch die Novellierung nichts. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Politik mit dem Verweis auf die demographische Entwicklung in Deutschland in Zukunft die Altersgrenze für einen Rentenbezug sogar noch erhöhen wird. Schon heute ist von diversen Rentenexperten oder Politikern die Forderung nach einem Renteneintritt mit 70 Jahren vernehmbar und diese aktuell noch vereinzelten Stimmen werden zukünftig sicherlich nicht leiser werden.

Dir könnte auch gefallen

Leave a Comment