Was darf ich bei der Rente mit 63 hinzuverdienen?

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Was darf ich bei der Rente mit 63 hinzuverdienen?

Mit 63 abschlagsfrei in Rente und trotzdem etwas hinzuverdienen? Prinzipiell ist das möglich. Doch es lauern Fallstricken in Form von Verdienstgrenzen. Werden diese Überschritten, wird die Rente bis zum eigentlichen Eintrittsalter gekürzt. Pi mal Daumen kann man sagen, dass die Aufnahme eines Mini-Jobs, also eine Tätigkeit mit einem Einkommen von bis zu 450 Euro, ohne Abzüge möglich ist. Wollen Sie mehr zu Ihrer Rente hinzuverdienen, wird eine komplizierte Rechnung aufgemacht. Erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze werden diese Beträge hinfällig. Der-GeldBlog.de hat sich das neue Gesetz für Rentner mit Hinblick auf Zuverdienstmöglichkeiten bei der Rente mit 63 einmal genau angesehen und informiert im Folgenden ausführlich über die Thematik.

Bis zu 450 Euro sind problemlos möglich

Seitdem 1. Juli 2014 ist die abschlagsfreie Rente mit 63 per Gesetz in Kraft. Wer bis dahin 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Wenn Sie aber etwas hinzuverdienen möchten, sieht das ganze schon etwas anders aus. Bis zu einem zusätzlichen Einkommen interessiert sich der Staat für Ihre Tätigkeit überhaupt nicht, sie dürfen sogar zweimal im Jahr bis zu 900 Euro im Monat verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rentenzahlungen hat. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie eine Vollrente beziehen.

Hinzuverdienen zur Rente mit 63, aber …

Sollten Sie die Grenze von 450 Euro im Monat überschreiten, werden die Altersbezüge als Teilrente gezahlt. Dies staffelt sich in eine Teilrente von zwei Dritteln, der Hälfte bis zu einem Dittel. Die jeweilige Höhe der Verdienstgrenze orientiert sich an Ihrem monatlichen Gehalt vor dem Eintritt in die Rente. Sollten die Grenzen überschritten werden, verfällt der Anspruch auf die Teilrente. Auch hier gilt: Bis zu zweimal im Jahr darf der Betrag bis zum doppelten Überschritten werden. Vor dem Gesetz gilt als Hinzuverdienst ein Einkommen als Angestellter, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder etwa Vorruhestandsgeld. Wenn Sie die Regelaltersgrenze, die derzeit schrittweise auf 67 angehoben wird, erreicht haben, fallen sämtliche Hinzuverdienstgrenzen weg und Sie dürfen so viel verdienen wie Sie möchten.

Grenzen beim Bezug einer Teilrente vor der Regelaltersgrenze

Um das Chaos der Länderaufteilung auch im Rentenalter nicht abzulegen, unterscheidet der Staat auch hier. Seit dem 1.1.2015 gelten folgende Grenzen beim Bezug von Teilrenten. Bei der Basisrente darf beim Bezug der 2/3-Teilrente 552,83 Euro (Ost: 509,93 Euro) hinzuverdient werden, bei einer halben Teilrente 807,98 Euro (Ost: 745,28 Euro) und bei einer 1/3-Teilrente 1063,13 Euro (Ost: 980,63 Euro). Bei Durchschnittsverdienern ist es etwas mehr. Hier beträgt die Grenze der Möglichkeiten zum zusätzlichen Verdienst bei einer 2/3-Teilrente 1105,65 Euro (Ost: 1019,86 Euro), bei der halben Teilrente 1615,95 Euro (Ost: 1490,56 Euro) und bei einer 1/3-Teilrente 2126,25 Euro (Ost: 1961,26 Euro). Bei Höchstverdienern liegen die Grenzen beim Bezug einer 2/3-Teilrente bei 2302,11 Euro (Ost: 2123,48 Euro), bei der halben Teilrente bei 3364,62 Euro (Ost: 3103,54 Euro) und bei der 1/3-Rente bei 4427,14 Euro (Ost: 4083,61 Euro). Daher ist es ratsam, jeglichen Zuverdienst dem Rentenversicherungsträger zu melden, damit es hinterher keinen unnötigen Ärger gibt und Sie womöglich noch etwas zurückzahlen müssen oder die Rente im kommenden Jahr gemindert wird.

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