Der Umzug in eine neue Wohnung bringt immer viel Organisation mit sich. Neben Kisten packen und Verträge kündigen stellt sich oft die Frage, ob du die alte Wohnung noch streichen musst. Viele Mieter sind unsicher, was beim Auszug wirklich verlangt werden darf. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem vom Zustand der Wohnung bei Einzug und den Vereinbarungen im Mietvertrag.
Was der Mietvertrag vorgibt
Ob du beim Auszug streichen musst, steht in der Regel im Mietvertrag. Doch nicht jede Klausel ist automatisch gültig. In den letzten Jahren haben sich die gesetzlichen Regeln und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehrfach geändert. Wichtig ist, ob die Wohnung bei deinem Einzug renoviert war. Wenn du eine frisch gestrichene Wohnung übernommen hast, kann eine Pflicht zur Schönheitsreparatur beim Auszug zulässig sein. War die Wohnung jedoch unrenoviert, darf der Vermieter dich dazu in den meisten Fällen nicht verpflichten.
Was zählt als Schönheitsreparatur
Beim Streichen geht es um sogenannte Schönheitsreparaturen. Dazu gehört das Weißen oder farbige Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Heizkörpern, Türen und Fenstern von innen. Ziel ist es, Gebrauchsspuren zu beseitigen, die durch normales Wohnen entstanden sind. Größere Schäden wie ein kaputter Boden oder starke Verfärbungen durch Rauchen gelten nicht als Schönheitsreparatur, sondern als Instandsetzung. Solche Schäden musst du unter Umständen unabhängig vom Streichen beheben.
Ungültige Vertragsklauseln erkennen
Viele Mietverträge enthalten Formulierungen, die heute nicht mehr rechtlich wirksam sind. Dazu zählen feste Fristen wie „alle drei Jahre streichen“ oder allgemeine Aussagen wie „die Wohnung ist beim Auszug renoviert zu übergeben“. Solche Klauseln sind oft zu unbestimmt oder benachteiligen den Mieter einseitig. Ist eine Klausel unwirksam, musst du auch dann nicht streichen, wenn die Wohnung ursprünglich renoviert war. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Vertrag oder eine Beratung beim Mieterverein.
Wie du Ärger beim Auszug vermeidest
Wenn du bald ausziehst, ist es sinnvoll, frühzeitig mit dem Vermieter zu sprechen. Eine gemeinsame Vorabbegehung kann helfen, mögliche Streitpunkte zu klären. Wenn sich zeigt, dass du kleinere Mängel beheben musst, kannst du das rechtzeitig erledigen. Viele Vermieter bestehen nicht auf einem neuen Anstrich, wenn die Wohnung gepflegt aussieht. Wer freiwillig streicht, obwohl es nicht notwendig ist, bekommt allerdings keinen Anspruch auf Erstattung.
Praktische Tipps zum Streichen
Wenn du streichen willst oder musst, achte auf saubere Ränder, decke Böden und Steckdosen gut ab und verwende hochwertige Farbe. Weiße oder helle Töne sind in der Regel am besten geeignet, da sie neutral wirken und eine gute Grundlage für den nächsten Mieter bieten. Bunte Wände solltest du möglichst überstreichen, da Vermieter diese oft nicht akzeptieren.
