Hohe Rechnungen sollen künftig nicht mehr mit Bargeld zu bezahlen sein. So möchten es die meisten Mitgliedsstaaten der EU, deren Finanzminister gerade eine Obergrenze prüfen lassen, die für alle Staaten verbindlich sein soll. Bislang gibt es hier sehr unterschiedliche Regelungen in den europäischen Ländern. Während es in Italien bereits eine Obergrenze gibt, kann man in Deutschland bisher soviel Bargeld verwenden wie man möchte. Doch das wird so nicht bleiben, wenngleich auch Finanzminister Schäuble betont, niemand wolle bares Geld ganz abschaffen. Es solle nur die Geldwäsche erschwert werden. Illegal erworbenes Geld, wie es sich zum Beispiel der IS und allgemein Terror-Organisation verschaffen, soll künftig schwerer in den Umlauf zu bringen sein. Deshalb müsse eine Obergrenze benannt werden, bis zu wievielen Euro in bar gezahlt werden dürfe. Auf Geldbolg.de wollen wir das Für und Wider der Bargeldabschaffung näher betrachten.
Frankreich spricht sich beispielsweise für die Abschaffung des größten Scheins, nämlich des 500-Euro-Scheins aus. Der Grund ist, dass große Beträge leichter in 500-Euro-Scheinen gestapelt und transportiert werden können. Bei 10-Euro-Scheinen können größere Geldsummen schon logistische Schwierigkeiten bereiten, diese werden jedoch häufiger benutzt, während der 500er sowieso im normalen Alltag kaum Verwendung findet. Laut des französischen Finanzministers Sapin wird dieser vorwiegend dafür genutzt, um illegale Geschäfte zu verschleiern.
Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält die Begrenzung des Bargeldes jedoch für verfassungswidrig. Er sieht darin Eingriffe in die Rechte der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie, die nicht gerechtfertigt seien. Die Freiheitswahrnehmung des Bürgers dürfe nicht total erfasst werden. Durch den bargeldlosen Verkehr seien alle Transaktionen prinzipiell nachverfolgbar. Der Bürger solle zu einer bestimmten Zahlungsform gezwungen werden.
Die Bundesregierung jedoch wünscht sich ein Limit von 5000 Euro für den Bargeldverkehr. Auf diese Weise sollen Geldwäsche, Schwarzarbeit und auch die Finanzierung von terroristischen Vereinigungen eingedämmt werden.
Befürworter des Zwangs zum bargeldlosen Zahlungsverkehr argumentieren damit, dass in Deutschland etwa 60 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern gewaschen werden. Man komme nur an etwa ein Prozent der illegalen Gelder heran. Es könne nicht akzeptiert werden, dass Deutschland inzwischen ein „Eldorado“ für Geldwäsche in Europa geworden sei, während andere Länder bereits Obergrenzen eingeführt hätten. Es müsse nicht nur die Obergrenze von 5000 Euro geben, sondern es solle auch der 500-Euro-Schein als Hauptzahlungsmittel im Schwarzgeldverkehr abgeschafft werden.
Kritiker der Bargeldabschaffung bzw. Bargeldobergrenze befürchten einen großen Schritt zu einer weiteren Reglementierung und verdachtslosen Registrierung der Bürger. Es sei auch nicht nachweisbar, ob die gewünschten Wirkungen durch die Obergrenze sich wirklich realisieren ließen. Der Deutsche Richterbund argumentierte gegenüber der FAZ, auch mit Hilfe von Überweisungsketten und der Nutzung von Konten, die mit einer falschen Identität eröffnet werden, könne Geld gewaschen und illegale Geldzuflüsse verschleiert werden. Die Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche würden also nach dieser Meinung nicht verhindert, sondern nur verlagert werden.