Was du beim Auszug über das Streichen der Wohnung wissen musst

by admin

Wer eine Mietwohnung verlässt, stellt sich oft die Frage: Muss ich die Wände streichen oder nicht? In den letzten Jahren hat sich die Rechtslage in Deutschland geändert, und viele Mieter sind unsicher, was genau erlaubt oder vorgeschrieben ist. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig informierst, damit es beim Auszug keinen Ärger gibt.

Gesetzliche Regelung und aktuelle Urteile

Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bist du als Mieter nicht automatisch verpflichtet, beim Auszug zu streichen. Das hängt stark davon ab, was im Mietvertrag steht und wie lange du in der Wohnung gelebt hast. Entscheidend ist, ob du die Wohnung „renoviert“ oder „unrenoviert“ übernommen hast. Wenn du in eine frisch gestrichene Wohnung eingezogen bist, kann im Vertrag festgelegt sein, dass du beim Auszug wieder einen ähnlichen Zustand herstellen musst. Hast du jedoch eine unrenovierte Wohnung übernommen, sind viele dieser Klauseln unwirksam. Der BGH hat mehrfach betont, dass starre Fristen oder pauschale Renovierungspflichten nicht zulässig sind.

Was zählt als Schönheitsreparatur

Unter Schönheitsreparaturen versteht man das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken, das Lackieren von Türen, Heizkörpern und Fenstern. Diese Maßnahmen sollen das normale Abwohnen ausgleichen, das durch alltägliche Nutzung entsteht. Nicht dazu gehört das Beheben von echten Schäden, zum Beispiel ein Loch im Parkett oder Schimmelbefall. Solche Reparaturen musst du unter Umständen unabhängig von der Frage des Streichens übernehmen, vor allem wenn sie durch dein Verhalten verursacht wurden.

Wann musst du tatsächlich streichen

Wenn du die Wohnung stark verändert hast, zum Beispiel knallige Farben verwendet hast, kann es sein, dass du die Wände in einem neutralen Ton zurückgeben musst. Das gilt auch dann, wenn dein Mietvertrag keine eindeutige Renovierungspflicht enthält. Der Vermieter darf erwarten, dass die Wohnung in einem „üblichen“ Zustand übergeben wird. Pinke Wände oder Schwarz-Weiß-Kontraste gehören in den meisten Fällen nicht dazu. Auch starke Verschmutzungen, Nikotinverfärbungen oder Flecken musst du beseitigen, bevor du ausziehst.

Vorsicht bei ungültigen Klauseln

Viele Mietverträge enthalten noch immer alte Klauseln, die nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr gültig sind. Zum Beispiel Formulierungen wie „Der Mieter verpflichtet sich, alle drei Jahre zu streichen“ oder „Bei Auszug ist die Wohnung in jedem Fall frisch renoviert zu übergeben“. Solche Sätze sind zu starr und benachteiligen dich als Mieter. In diesem Fall bist du nicht verpflichtet, die Renovierung durchzuführen. Es lohnt sich, den Vertrag genau zu prüfen oder im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.

Was du tun solltest

Am besten ist es, frühzeitig mit dem Vermieter zu sprechen. Eine gemeinsame Wohnungsbegehung vor dem Auszug kann helfen, Streit zu vermeiden. Wenn beide Seiten einverstanden sind, kannst du freiwillig streichen, aber du musst es nicht – zumindest dann nicht, wenn dein Vertrag keine wirksame Pflicht enthält. Wer fair mit dem Vermieter kommuniziert und bereit ist, kleinere Mängel zu beheben, hat meist keine Probleme beim Auszug.

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