Stürme und ihre Folgen

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Stürme und ihre Folgen

Immer wieder sind viele Menschen mit der Bahn (DB) unterwegs. In der Regel gelingen die Fahrten reibungslos, wenn auch vielleicht mit ein paar Minuten Verspätung. Doch es gibt Großereignisse, die sämtliche Planungen einfach durcheinander bringen. Dazu zählen die Stürme, deren Auswirkungen nicht immer so deutlich erkennbar sind.

Allgemeine Gedanken

Es gibt Begründungen, mit der der Bahn eine Verweigerung von Entschädigungen für Stürme unmöglich ist. Der wichtigste Satz lautet: Der Sturm war schuld. Schließlich gibt es auch bei höherer Gewalt Geld zurück. Dies hat im September 2013 der Europäische Gerichtshof entschieden. Dort war die Rechtssache C-509/11 anhängig. Für eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erhalten Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt die Verspätung mehr als 120 Minuten, so wird Kunden der Fahrpreis zu 50 Prozent erstattet.

Der Weg zur Entschädigung

Geltend zu machen ist der Schaden bei der Deutschen Bahn. Über das Fahrgastrechte-Formular können Kunden eine Entschädigung geltend machen. Erhältlich ist das Formular zum einen beim Zugbegleiter oder an den Informations-Schaltern der DB. Außerdem erhalten Reisende dieses Formular in den Reisezentren der Deutschen Bahn. Zusätzlich steht dieser Vordruck unter www.fahrgastrechte.info oder www.bahn.de/fahrgastrechte zum Ausfüllen zur Verfügung. Im Anschluss daran reicht der Kunde dieses Formular in Verbindung mit seinem Fahrschein im Reisezentrum der Bahn ein. Seine Entschädigung erhält der Bahnreisende zugleich im Anschluss an die Abgabe des Formulars. Das Zurückgreifen auf dieses Formulars ist auch Nutzern der anderen Bahngesellschaften wie der ODEG möglich.

Weitere Details zum Antrag auf Entschädigung

Als besonders günstig erweist sich eine Verspätungs-Bestätigung der Form des Zangenabdrucks vom Zugbegleiter. Allerdings sei das Einreichen eines formlosen Antrags der Fahrgäste möglich. Dies wurde jetzt von einer Sprecherin der Deutschen Bahn erklärt. Bestätigungen über die Verspätungen eines Zuges werden ebenfalls von den DB Reisezentren und der DB Information ausgestellt. Sofern es vorkommt, dass die Bahn sich nicht auf diese Forderung einlässt, selbst wenn der Kunde von seinem Recht überzeugt ist. In diesem Fall kann der von seinem Recht überzeugte Kunde sich an die Schlichtungsstelle wenden. Diese Stelle beschäftigt sich mit dem öffentlichen Personenverkehr in Deutschland.

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