Das Pfändungsschutz-Konto verständlich erklärt

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Das Pfändungsschutz-Konto verständlich erklärt

Schützen Sie Ihr Konto im Falle einer Pfändung durch ein P-Konto. Warum? Seit mehr als zwei Jahren (01.2012) gibt es auf dem normalen Girokonto keinen Schutz vor Pfändung mehr. Das P-Konto bietet einen unbürokratischen Schutz davor. Weiterhin schützt es Bezieher von sozialen Leistungen vor einer Kontoüberziehung.

Wer hat Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto?

Jeder Kontoinhaber hat Anspruch auf ein P-Konto. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Kontomodell, sondern um ein Girokonto für den normalen Zahlungsverkehr. Der Unterschied zum gewöhnlichen Konto besteht darin, dass das P-Konto einen unbürokratischen Schutz vor Kontopfändung bietet.

Wer braucht ein P-Konto?

Das P-Konto, wie das Pfändungsschutzkonto abgekürzt heißt, ist verschuldeten Kontoinhabern zu empfehlen. Allerdings nicht den Kontoinhabern, die auf ihrem Girokonto schwarze Zahlen schreiben und denen keine Pfändung bevorsteht. Denn die Einrichtung eines P-Kontos ist bei vielen Banken mit höheren Preisen verbunden.

Einrichtung, Kosten und Dauer der Umwandlung 

Selbst bei einer bevorstehenden Zustellung einer Pfändung kann der Schuldner ein P-Konto bei seiner Bank beantragen. Die Beantragung des P-Kontos ist in allen Fällen nötig. Die Umwandlung des bestehenden Kontos ist kostenfrei. Es handelt sich beim P-Konto nicht um ein 0-Euro Konto. Jedoch dürfen die Kontoführungskosten nicht teuer sein als vorher. Die Bank steht in der Pflicht, ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen nach Beantragung zur Verfügung zu stellen. Alles was der Kontoinhaber zu tun hat, ist, bei seiner Bank ein P-Konto zu beantragen.

Was ist durch das P-Konto geschützt und kann die Bank die Leistungen kürzen?

Der Schutz gilt für Einkommen aus Arbeit, soziale Leistungen wie Arbeitslosengeld und ebenso für finanzielle Unterstützungen Dritter. Bei Kontopfändungen bleiben 1045 Euro in jedem Kalendermonat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Gläubiger erhalten eine Zahlung, wenn das Kontoguthaben den unpfändbaren Freibetrag übersteigt. Der Kontoinhaber hat weiterhin vollen Zugang zum Konto. Kontoleistungen haben nach der Umstellung weiterhin Bestand wie Onlinebanking, Überweisungen und Lastschriften. Des Weiteren kann der Kontoinhaber Bankterminals zum Geldabheben benutzen, die unabhängig von seiner Bonität auf dem normalen Gehaltskonto eingeräumt wurden. Wurden Leistungen gekürzt, kann der Kontoinhaber Widerspruch einlegen und darauf bestehen, diese zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren kann er weitere Leistungen wie Kindergeld und andere auf Nachweis freigeben lassen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Das bedeutet, in speziellen Fällen ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung erforderlich.

Was ist mit einem Gemeinschaftskonto?

Inhaber eines Gemeinschaftskontos tun gut daran, rechtzeitig ein Einzelkonto zu eröffnen. Denn die Umwandlung ihres Gemeinschaftskontos in ein P-Konto funktioniert nicht. Weiterhin muss der Kontoinhaber versichern, dass er kein weiteres P-Konto führt, da jede Person nicht mehr als eines haben darf. Falsche Angaben diesbezüglich sind strafbar.

Vorteile des P-Kontos – Kehrkonto

Früher mussten Kontoinhaber die zuständigen Behörden aufsuchen und beantragen, dass ihnen ein monatlicher Freibetrag verbleibt, der ihren Lebensunterhalt sichert. Das Pfändungsschutzkonto bietet schnelle Hilfe in solchen Fällen. Das bedeutet, 1045,04 Euro Freibetrag im Monat bleiben vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, ohne Laufereien und ohne Ärger mit Ämtern. Alles, was über diesen Freibetrag hinausgeht, überträgt die Bank einmalig in den nächsten Monat. Bleibt es unangetastet, überweist sie es an die Tilgungsstelle.

Fazit: 

Das Pfändungsschutzkonto bietet viele Vorteile. Dazu gehört der automatische Pfändungsschutz, den der Schuldner nicht gerichtlich erwirken muss, bei gleich bleibenden Leistungen (Überweisungen, Abhebungen, Lastschriften und andere). Der Kontoinhaber kann seine Zahlungsverpflichtungen weiterhin über ein Girokonto abwickeln. Wird der pfändungsfreie Betrag auf dem P-Konto nicht ausgeschöpft, erfolgt eine Übertragung des verbleibenden Betrages in den nächsten Monat. Dies bewirkt, dass der Kontoinhaber Guthaben für Zahlungsverpflichtungen ansparen kann. Die Angleichung der jeweiligen Pfändungsvorschriften hat zudem den Vorteil, dass der Kontoinhaber gegenüber der Gerichtsbarkeit und der Bank die Art seiner Einkünfte nicht mehr nachweisen muss. Insgesamt bedeutet das P-Konto weniger Bürokratie für alle Beteiligten. Denn es kommt nicht mehr auf die Art der Einkünfte an. Das P-Konto gibt es ebenso für Selbstständige, denen es in Liquiditätsengpässen aus der finanziellen Not helfen kann.

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